Unter dem Titel „Saarbrücker Manifest“ haben sieben Mitglieder des Feldafinger Kreises im Vorfeld des 10. Nationalen IT-Gipfels 2016 ihre konkreten Forderungen an den Bund und an die Länder formuliert. Ein „Digitalisierungs-Ruck“ müsse durch Deutschland gehen. Das Grundgesetz müsse bei Bedarf ebenso geändert werden wie Ländergesetze aufgehoben, wenn durch sie IT-Projekte erschwert würden. Gleiches gelte für Arbeits- und Tarifrecht oder den Datenschutz, wenn gesetzliche Regelungen neue Geschäftsmodelle behindern. Denn die zweite Digitalisierungswelle – Vernetzung, Internet der Dinge, autonome Systeme – laufe jetzt an. Wolle man die Chancen für die Zukunft nutzen, müsse man jetzt zu „massiven Investitionen, bewusster Risikobereitschaft und disruptiven Veränderungen in den Rahmenbedingungen“ – den gesetzlichen Grundlagen – bereit sein.
Es ist das erste Mal, dass ein Lobby-Verband öffentlich proklamiert, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen von Rechtsstaat und Demokratie zugunsten der Partikularinteressen der Digitalwirtschaft aufzuheben seien.
Der Begriff „Disruption“ wird umgangssprachlich als „kreative Zerstörung“ beschönigt, bedeutet aber: Zerstörung existierender Geschäftsmodelle, um sich mit digitalen Äquivalenten zwischen Anbieter und Kunden zu schieben – und mitzuverdienen, ohne sich an gesetzliche Grundlagen zu halten.
Beispiel Fahrdienste: Während Taxi-Fahrer wie Taxi-Unternehmen einen Personenbeförderungs- und Gewerbeschein brauchen, angestellte Fahrer sozial- und krankenversichert sind, genügt bei Uber die App für den autofahrenden „Selbstunternehmer“ wie den potentiellen Fahrgast, der via App den Fahrdienst bestellt. Für die Vermittlung kassiert Uber 30% des Fahrpreises und bucht direkt über die Kreditkarte ab. Für Risiken (Unfälle, randalierende Fahrgäste, Schäden am Auto u.ä) haftet Uber nicht. Das ist Privatsache der Fahrer bzw. der Fahrgäste.
Beispiel AirBnB (Zimmervermietung): Auch hier wird „nur“ eine App als technische Plattform angeboten, damit die einen ihre Wohnung ver-, andere diese Räume anmieten können. Für Schäden in der Wohnung haftet AirBnB ebenso wenig wie bei Ärger mit Nachbarn durch randalierende Gäste oder eine ausgeräumte Wohnung. Das Prinzip der Share-Economy bedeutet, dass man an den Umsätzen partizipiert, nicht die Risiken teilt. Das „Saarbrücker Manifest“ fordert daher die Aufhebung existierender Regeln:
„Neue Businessmodelle z.B. in Medizin, Mobilität und Übernachtungsgewerbe dürfen nicht durch alte Regeln verhindert oder verzögert werden. Hier besteht die Gefahr, dass neue Unternehmen dann nicht in Deutschland entstehen, wir Chancen verpassen und später Systeme übernehmen, die wir nicht beeinflussen konnten.“ (S. 4)
Die hier reklamierten „alten Regeln“ sind die juristische Grundlage für reguläre Dienstleistungen. Verbindliche Regeln sind, wie verbindliche Verträge, die Grundlage für Rechtssicherheit aller Beteiligten. „Alte Regeln“ und damit existierendes Recht aufzugeben, bevor man über neue Regeln und Gesetze verfügt, höhlt den Rechtsstaat vorsätzlich und wissentlich aus.
Die Aussage, dass man dann Systeme übernehmen müsse, die man nicht beeinflussen könne, ist sachlich falsch. Solange Deutschland seine Rechtshoheit nicht an Digitalunternehmen delegiert, bestimmt der deutsche Rechtsstaat mit seinen Gesetzgebungsorganen, welche Dienste und Dienstleistungen hier zu welchen Konditionen angeboten werden dürfen. Richtig ist, dass Digitalunternehmen gezielt juristische Lücken ausnutzen, um kurzfristig neue Geschäftsideen zu realisieren und Rechtsstaaten für solide gesetzliche Regelungen immer länger brauchen als man für die Programmierung einer App benötigt.
Eine weitere Forderung an die Politik ist die Aufhebung der gesetzlichen Zuständigkeiten, Dazu sollen die „verteilten Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden ausgeräumt und bundesweit einheitliche Systeme“ eingeführt werden. Wo bleibt da der Föderalismus als staatliches Organisationsprinzip der Bundesrepublik Deutschland, das 1949 im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert wurde? Das historisch gewachsene Kapital der Bundesrepublik ist genau dieser Föderalismus und die Vielfalt der Bundesländer, die zu Diskurs und Argumentation zwingen statt autoritär von Berlin (oder dem Sitz einer Stiftung oder einer Interessengruppe) regiert zu werden.
Das Grundprinzip der Demokratie ist Dezentralisierung. Eine zentralisierte Digitalisierung hingegen führt zu autoritären, technischen Strukturen, die EU-Präsident Martin Schulz mit dem Begriff des„technologischen Totalitarismus“ treffend bezeichnet hat
Wer schreibt: „Staatliche Einrichtungen müssen bei der Digitalisierung mit gutem Beispiel vorangehen und als Testbed für Start-ups zur Verfügung stehen“ zeigt, dass hier weder politisch noch gesellschaftlich relevant argumentiert wird, sondern der Blick durch die digitale Brille verstellt ist. Staatliche Einrichtungen sind keine Testbeds (Testumgebungen für Experimente und Forschung der IT-Unternehmen), sondern gewährleisten eine funktionierende Infrastruktur, den Sozialstaat und demokratische Prozesse.
Wer im gleichen Schritt alle Bildungseinrichtungen zentralisieren und digitalisieren will („vom Kindergarten über Schule, Hochschule, Berufsbildung bis zum lebenslangen Lernen“), dafür eine „einheitlichen Architektur (Stichwort: Bildungscloud)“ fordert und auch noch die Lerninhalte (!) an die digitalen Systeme anpassen will, überhebt sich zu kompletter Hybris.
Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, Menschen zu selbstverantwortlichen Subjekte zu erziehen und auszubilden, nicht den Menschen und Lerninhalte an technische Systeme und deren Strukturen anzupassen. Die behauptete „Individualisierung des Lernens“ ist dabei, wie die angebliche Personalisierung, nur ein Synonym für die Digitalisierung und bedeutet nichts anderes als kleinteilige, automatisierte Lernstandsmessungen mit Rückkanal in die Cloud. Alle Aktionen der Probanden am Bildschirm werden protokolliert und ausgewertet, um daraus die nächsten Aufgaben und Übungen zu berechnen. Und nicht nur das. Wenn gleich anschließen gefordert wird: „Engmaschige Regeln zum Datenschutz müssen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Verzögerung von Innovationen geprüft werden“, kann man das übersetzen mit dem Satz: Datenschutz ist obsolet, wenn „Innovationen verzögert“ würden. Datenschutz muss für Kinder wie Erwachsene ausgesetzt werden, damit IT-Anbieter möglichst früh möglichst viele Daten erheben und auswerten können. Das Tracken von Daten an und zwischen Schulen ist in den USA übrigens verboten (siehe COPPA Childrens Online Privacy Property Act).
Diese Beispiele ließen sich beliebig mit Originalpassagen aus dem Manifest fortsetzen. Für Politik, Forschung und Wirtschaft, für die ITK-Industrie, Verbände, Sozialpartner und die Gesellschaft werden Forderungen jeweils jenseits der aktuellen Rechtslage formuliert und mit immer „großartigen Chancen“ durch die Digitalisierung begründet, ohne konkrete Folgen oder Risiken auch nur zu erwähnen.
Erschreckend daran ist nicht, dass Lobbyisten nur ihre Interessen im Blick haben. Erschreckend daran ist, dass Partikularinteressen über Verfassungs- und Grundrechte gestellt werden, wie man es bislang nur von Silicon-Valley-Monopolisten kennt. Larry Page etwa beklagt, dass einige der Ideen von Alphabet (Google) illegal seien, weil sie in Amerika gegen Gesetze verstoßen. Page investiert daher in schwimmende Städte, die außerhalb der amerikanischen Grenzen auf hoher See verankert liegen sollen (Seasteading Project). Dort gilt dann nur Internationales Seerecht, dort stehen die Server, dort arbeiten die Programmierer.
Auch IT-Unternehmer sollten mittlerweile realisieren, was wir mit dem Internet und der zunehmend vollständigen Vernetzung einen Golem aufgebaut haben. Die Verbindung des militärisch-technischen Komplexes und der Digitalmonopole untergräbt das Fundament demokratischer und humaner Gesellschaften. Wer daher 2016 noch mehr des immer Gleichen (Vernetzung, Sensoren für alles, Internet der Dinge) fordert, ist, mit Verlaub, auch als IT-Unternehmer nicht auf der Höhe der Zeit.
In der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober 2016 hat z.B. eine Schadsoftware das halbe amerikanische Internet lahmgelegt. Betroffen waren erfreulicherweise nur nterhaltungs- und Konsumangebote (Amazon, Twitter, Netflix u.a.). Das lässt sich verschmerzen. Aber das Netz war über sechs Stunden blockiert und zeigte seine Anfälligkeit. Mittlerweile ist fast die gesamte zivile Infrastruktur (Strom- und Wasserversorgung, zivile Flugsicherung, Krankenhäuser usw.) im Netz. Attacken auf diese Infrastruktur sind Teil realer militärischer Szenarien für einen CyberWar und die vierte Front, neben Land, Luft und Wasser.
Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen bereits heute jeden Monat über 44.000 Angriffe auf IT-Systeme abgewehrt werden. Bundesinnenminister de Maizière spricht mittlerweile öffentlich von „Gefahren für die freiheitliche Gesellschaft und unsere Demokratie“ durch Hacker-Angriffe auf den Bundestag oder Wahlen.
Was die Autoren dieses Manifests fordern – mehr zentralisierte Vernetzung, mehr Sensoren für immer mehr smarte Geräte (smart home, smart city) – sind Rezepte von gestern für Herausforderungen von morgen. Wenn die durch Missbrauch und Hacks diskreditierte IT in Zukunft noch eine relevante Rolle spielen soll, muss sie neu gedacht werden. Notwendig sind Dezentralisierung, abgeschottete Teilnetze und durchgängige Verschlüsselung, Datensparsamkeit und das Primat des Rechts vor dem Primat des technisch Machbaren. Möglicherweise braucht es für diese Konzepte einer modernen IT neue Köpfe.
Etwas gutes hat dieses Manifest immerhin: Einer der Autoren und Initiator dieses Manifests ist zusammen mit Bundesministerin Prof. Dr. Wanka Vorsitzender der vom BMBF gegründeten IT-Gipfel-Plattform „Digitalisierung in Bildung und Wissenschaft“. Nicht einmal gutmütige Bürger glauben jetzt noch, dass Projekte wie der „Digitalpakt#D“ (5 Mrd. Euro für Schulen, die Konzepte für die Digitalisierung des Unterrichts vorlegen) im BMBF oder in Berlin entwickelt werden.
Der Beitrag als PDF: Saarbrücker Manifest der digitalen Hybris