Datenschutz statt smarte Schulen

23. Mai 2018

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gilt auch für Schulen. Statt über notwendige Datenschutzvorgaben zu klagen, sollte sie Anlass sein, über personenbezogene Daten an Schulen und Netzdienste nachzudenken.

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Kinder lernen am besten ohne Bildschirmmedien

19. März 2017

eMail-Interview Anne Kathrin Doerr, Mannheimer Morgen, Februar 2017

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